Seit November 2020 war Deutschland im Lock Down. Das hieß für die Gastronomie entweder ganz zu schließen oder über Lieferservice und To-go ein Teil der Verluste gutmachen.
Nun ist es endlich soweit. Da die Sieben-Tage-Inzidenz in den letzten 5 Werktage unter dem Schwellenwert lag, ist laut der Bundes-Notbremse nun eine Öffnung der Außengastronomie, ab Freitag, 21.05.21 möglich.
Aber dafür, dass die Außengastronomie wieder öffnen darf, müssen ein paar Regeln eingehalten werden.
Neben den Abstandsregeln und Maskenpflicht, an die wir uns inzwischen gewöhnt haben, besteht nun je nach Status eine Nachweispflicht, um in der Außengastronomie sitzen zu können. Das Rückverfolgungsformular muss ausgefüllt werden und die Nachweise müssen dem Gastronom vorgelegt werden. Um es euch zu erleichtern hat das Café La Mouche euch die Nachweißpflicht als übersichtliche Tabelle erstellt.
Status |
Nachweis durch |
|||
Schnelltest |
PCR-Test |
Impfpass |
||
Sie sind geimpft |
|
|
|
Letzte erforderliche Impfung vor mind. 14 Tagen |
Sie hatten Covid-19 |
vor mehr als 6 Monaten |
|
POSITIV |
Nachweis einer Impfung |
Sie hatten Covid-19 |
innerhalb der letzten 6 Monate, aber mind. vor einem Monat |
|
POSITIV |
|
Alle anderen |
|
NEGATIV, nicht älter als 24 h |
|
|
Unsere Terrasse wird ab den 21.05. geöffnet haben, aber wir werden vorerst dennoch unsere momentanen Öffnungszeiten Dienstag bis Sonntag von 12.00 bis 18.00 beibehalten, um abzuwarten, wie die nächsten Wochen laufen. Bitte habt dafür Verständnis. Wir freuen uns auf euch und drückt alle die Daumen, dass anstelle der Inzidenz, die Temperaturen steigen.
Kommentar schreiben